Erst das Verfahren verstehen, dann räumen
In Österreich läuft nach jedem Todesfall ein Verlassenschaftsverfahren. Das Standesamt verständigt das Verlassenschaftsgericht, und eine Notarin bzw. ein Notar wird als Gerichtskommissär tätig. Sie oder er lädt die Hinterbliebenen zur Todesfallaufnahme, erhebt Vermögen und Schulden und führt das Verfahren bis zum Einantwortungsbeschluss. Erst mit diesem Beschluss geht der Nachlass rechtlich auf die Erben über. Eine Übersicht bietet oesterreich.gv.at.
Für die Räumung heißt das: Bis zur Einantwortung gehört der Hausrat der Verlassenschaft, nicht Ihnen. Wer vorher eigenmächtig verkauft, verschenkt oder entsorgt, riskiert Streit mit Miterben und im schlimmsten Fall Haftung. Das Verfahren kann Wochen bis Monate dauern — die Miete läuft aber weiter. Deshalb ist der praktische Weg fast immer: die Räumung mit dem Gerichtskommissär abstimmen und dokumentieren, was mit Wertgegenständen passiert.
Die Mietwohnung: Eintrittsrecht oder Kündigung
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Er geht auf die Verlassenschaft über. Nahe Angehörige, die mit der verstorbenen Person im gemeinsamen Haushalt gelebt haben — etwa Ehepartner, Lebensgefährten nach mindestens drei Jahren gemeinsamem Haushalt oder Kinder —, können nach § 14 Mietrechtsgesetz in den Vertrag eintreten. Will niemand eintreten, kann die Verlassenschaft bzw. können die Erben kündigen; Fristen und Form stehen im Mietvertrag und im Gesetz. Klären Sie das früh mit dem Notar oder der Mietervereinigung, denn davon hängt ab, bis wann die Wohnung leer sein muss.
Vor der Räumung: sichern, sichten, dokumentieren
- Dokumente sichern: Testament, Sparbücher, Versicherungspolizzen, Verträge, Bankunterlagen, Schlüssel. Alles, was das Verfahren braucht, kommt in eine Kiste, die nicht zur Entsorgung geht.
- Wertgegenstände separat: Schmuck, Bargeld, Kunst, Sammlungen. Fotografieren und dem Gerichtskommissär melden.
- Erinnerungsstücke mit der Familie besprechen, bevor das Team kommt. Niemand soll später etwas vermissen.
- Post und Verträge: Nachsendeauftrag, Kündigung von Strom, Gas, Telefon, Abos — meist über die Verlassenschaft.
- Fotos von jedem Raum vor der Räumung: für Miterben, für die Hausverwaltung, für Sie.
So läuft die Räumung mit uns
- 1. Kostenlose Besichtigung. Vor Ort oder per WhatsApp-Video. Wir sehen Fläche, Füllgrad und Zugang — und sagen Ihnen, was angerechnet werden kann.
- 2. Fixpreis. Verbindlich, inklusive Abtransport, fachgerechter Entsorgung und besenreiner Übergabe. Für Wohnungen orientieren wir uns an 20 bis 36,50 € pro m², abzüglich Wertanrechnung — alle Richtwerte im Kostenüberblick.
- 3. Räumungstag. Unser festes Team sortiert: Verwertbares, Spende, Entsorgung. Was Sie markiert haben, bleibt unberührt. Diskret, ohne Wertung, meist an einem Tag.
- 4. Übergabe. Leere, besenreine Räume — auf Wunsch übergeben wir direkt an Hausverwaltung oder Vermieter und bringen den Schlüssel zurück.
Was Sie sich sparen können
Den Mistplatz mit dem eigenen Auto: Ein Wohnungshaushalt sind schnell zehn bis zwanzig Kubikmeter, die MA 48 nimmt am Mistplatz einen Kubikmeter pro Tag an. Mehr dazu im Ratgeber Sperrmüll in Wien entsorgen. Und die Sorge, dass etwas Wertvolles im Container landet: Wir rechnen an, was verwertbar ist, und legen zur Seite, was persönlich ist.